Am 9. Januar 2025 wird der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Revisionshauptverhandlung im Fall eines ausländerfeindlichen Brandanschlags aus dem Jahr 1991 in Saarlouis durchführen. Die Verhandlung beginnt um 11:15 Uhr im Sitzungssaal an der Rintheimer Querallee 11 in Karlsruhe. Gegenstand der Verhandlung sind die Revisionen des Generalbundesanwalts, des Angeklagten und von vier Nebenklägern gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Oktober 2023.
Hintergrund des Falls
Der Angeklagte wurde vom Oberlandesgericht Koblenz zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht befand ihn schuldig des Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung sowie in zwölf Fällen des versuchten Mordes und der versuchten besonders schweren Brandstiftung.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte in der Nacht des 19. September 1991 ein Asylbewerberheim in Saarlouis in Brand gesetzt. Sein Ziel war es, das Gebäude unbrauchbar zu machen und die dort lebenden Menschen, die er ausländerfeindlich verachtete, zu vertreiben.
Von den 21 Bewohnern des Hauses konnte sich die Mehrheit in Sicherheit bringen. Allerdings verstarb ein Mensch an den Folgen schwerer Verbrennungen. In Bezug auf acht Personen, die sich in einem beleuchteten Zimmer nahe dem Haupteingang aufhielten, ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte glaubte, diese könnten sich rechtzeitig retten. Aus diesem Grund nahm das Oberlandesgericht keinen Tötungsvorsatz in diesen Fällen an.
Gegenstand der Revision
- Revision des Generalbundesanwalts:
Der Generalbundesanwalt fordert eine Änderung des Schuldspruchs. Er beantragt, den Angeklagten auch in acht weiteren Fällen wegen versuchten Mordes und versuchter besonders schwerer Brandstiftung zu verurteilen. Zudem beanstandet er die verhängte Strafe als nicht angemessen. - Revision der Nebenkläger:
Vier Nebenkläger kritisieren, dass der Angeklagte nicht in weiteren Fällen wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt wurde. - Revision des Angeklagten:
Der Angeklagte wendet sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts und rügt eine Verletzung des materiellen Rechts.
Rechtslage und Bedeutung der Verhandlung
Die Verhandlung vor dem 3. Strafsenat, der für Staatsschutzstrafsachen zuständig ist, wird klären, ob das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz in rechtlicher Hinsicht Bestand hat oder ob der Schuldspruch und das Strafmaß angepasst werden müssen. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für ähnliche Verfahren haben, insbesondere im Hinblick auf die rechtliche Bewertung von Vorsatz und die Berücksichtigung der Beweggründe bei strafbaren Handlungen mit rassistischem Hintergrund.
Details zur Verhandlung
- Datum: Donnerstag, 9. Januar 2025
- Uhrzeit: 11:15 Uhr
- Ort: Sitzungssaal, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe
Interessierte Öffentlichkeit und Pressevertreter können der Verhandlung beiwohnen, vorbehaltlich der geltenden Sicherheitsvorkehrungen und Platzkapazitäten.