Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen eines Ehepaars sowie eines Mitangeklagten wegen eines Doppelmordes in Altenstadt bestätigt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Landgericht Memmingen hatte die Eheleute wegen Mordes an dem Vater des Ehemannes und dessen Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Ein Freund des Paares wurde wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Hintergrund der Tat:
Auslöser war ein Familienstreit: Der Vater des Angeklagten wollte gerichtlich die Rückübertragung eines Hauses erreichen, das er zuvor seinem Sohn geschenkt hatte. Die Immobilie wurde von dem Sohn und dessen Familie bewohnt. Infolge des Streits entwickelten die Eheleute laut Urteil Hassgefühle und schließlich Tötungsphantasien – nicht nur gegenüber dem Vater, sondern auch gegenüber dessen Ehefrau.
In der Nacht vom 21. auf den 22. April 2023 drangen sie in das Haus der Opfer ein, begaben sich ins Schlafzimmer und töteten beide. Der Vater wurde mehrere Minuten lang gewürgt, während auf die Ehefrau 44-mal mit einem Küchenmesser eingestochen wurde. Um die Tat zu verschleiern, arrangierten die Täter die Leiche des Vaters sowie das Messer so, dass es wie ein erweiterter Suizid aussehen sollte.
Der Mitangeklagte stellte dem Ehepaar ein Auto für die Fahrt zum Tatort zur Verfügung und half beim Aufbau eines falschen Alibis. Er wusste, dass ein tödlicher Angriff bevorstand, und nahm diesen zumindest billigend in Kauf.
BGH bestätigt Schuldsprüche:
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen aller drei Angeklagten verworfen. Es wurden weder Verfahrensfehler noch andere Rechtsfehler festgestellt. Die Verurteilungen sind somit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Memmingen – Urteil vom 2. Mai 2024 – 1 Ks 301 Js 8689/23