Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Hannover im sogenannten zweiten Rechtsgang bestätigt. Damit ist das Verfahren gegen zwei Autofahrer wegen eines illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang rechtskräftig abgeschlossen.
Im ersten Verfahren hatte das Landgericht beide Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Dieses Urteil wurde jedoch durch den BGH im Februar 2024 teilweise aufgehoben und zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen (Az.: 4 StR 350/23).
Im zweiten Durchgang verschärfte sich die strafrechtliche Bewertung erheblich: Das Landgericht sprach die Angeklagte P. unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung und verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge schuldig. Sie wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der mitangeklagte S. erhielt erneut eine Freiheitsstrafe von vier Jahren – eine höhere Strafe war wegen des sogenannten Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) nicht möglich, da nur er selbst, nicht jedoch die Staatsanwaltschaft, Revision eingelegt hatte.
Der tödliche Rennverlauf:
Laut Urteil trafen die beiden sich zuvor nicht bekannten Angeklagten zufällig auf dem Heimweg. Nach einem Überholvorgang auf einer mehrspurigen Straße beschleunigten beide ihre hochmotorisierten Fahrzeuge deutlich und trafen spätestens in diesem Moment eine konkludente Rennabrede – also ein stillschweigendes Einverständnis, sich ein Rennen zu liefern.
Die Angeklagte P. fuhr mit rund 180 km/h auf der Gegenfahrbahn, als ihr in einer Kurve ein Pkw entgegenkam. Beim Versuch, zurück auf ihre Fahrspur zu gelangen, verlor sie die Kontrolle über das Fahrzeug. Sie kollidierte zunächst mit einem Auto, dessen Fahrer verletzt wurde. Anschließend prallte sie mit hoher Wucht in ein Familienfahrzeug – die beiden Kinder auf der Rückbank kamen ums Leben, die Eltern erlitten Verletzungen.
Das Landgericht stellte fest, dass beide Angeklagten es für möglich hielten und in Kauf nahmen, dass durch ihr Verhalten Menschen sterben könnten – ein sogenannter bedingter Tötungsvorsatz. Das Gericht sah zudem mehrere Mordmerkmale als erfüllt an: Heimtücke, Verwendung gemeingefährlicher Mittel sowie niedrige Beweggründe.
Die Revisionen der Angeklagten gegen dieses Urteil blieben erfolglos. Der für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs fand keine Rechtsfehler. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Hannover – Urteil vom 24. Juli 2024 – 40 Ks 2793 Js 22381/22 (2/24)