Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz gegen einen ehemaligen syrischen Geheimdienstoffizier bestätigt, der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter, Mord und sexueller Nötigung verurteilt wurde. Der Angeklagte war maßgeblich an den brutalen Taten in einem Gefängnis in Damaskus beteiligt. Seine Revision blieb weitgehend erfolglos.
Hintergrund:
Der Angeklagte, ein Oberst im syrischen Geheimdienst, leitete Vernehmungen und die Behandlung von Gefangenen in einem berüchtigten Gefängnis. Dort wurden seit dem Beginn des Syrienkonflikts 2011 tausende Oppositionelle brutal gefoltert und viele starben an den Folgen. Der Angeklagte trug die Verantwortung für die Fortführung dieser Folterpraktiken.
Entscheidung des BGH:
Der Bundesgerichtshof wies die Revision ab und bestätigte die lebenslange Freiheitsstrafe. Nur geringfügige Änderungen im Schuldspruch zu Sexualdelikten wurden vorgenommen, ohne Auswirkung auf das Strafmaß.