Am Bundesgerichtshof wurde heute das neue Werk „Justiz im Umbruch – Die Geschichte des Bundesgerichtshofs 1950 bis 1965“ vorgestellt. Das zweibändige Buch, verfasst von den Professoren Dr. Michael Kißener (Zeithistoriker) und Dr. Andreas Roth (Rechtshistoriker) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, wurde im Verlag de Gruyter Oldenbourg veröffentlicht. Es ist das Ergebnis einer mehrjährigen interdisziplinären Zusammenarbeit, die den Aufbau, die Funktionsweise sowie das Personal des obersten deutschen Gerichts in Zivil- und Strafsachen von seiner Gründung im Jahr 1950 bis zur Mitte der 1960er Jahre beleuchtet. Die Publikation liefert zudem neue Einblicke in die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bis ins Jahr 1968.
Wegweisende Forschung zur Justizgeschichte
Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, eröffnete die Veranstaltung und betonte die Bedeutung des Buches:
„Am Vorabend des 75. Geburtstages des Bundesgerichtshofs im Oktober 2025 ist es von großer Relevanz, die Anfänge dieses Gerichts sowohl zeit- als auch rechtshistorisch aufgearbeitet zu haben. Es sind wichtige Puzzlesteine hinzugekommen, die ein vollständigeres Bild der frühen Geschichte des Bundesgerichtshofs ermöglichen.“
Nach Grußworten des Vizepräsidenten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Professor Dr. Stephan Jolie, und Dr. Sophie Wagenhofer vom Verlag, präsentierten die beiden Autoren die zentralen Erkenntnisse ihrer Forschung.
Zeithistorische Perspektive: Problematische Berufungen und Wandel im Selbstverständnis
Professor Dr. Michael Kißener hob aus zeithistorischer Perspektive hervor, dass die Berufung von Richtern in den 1950er und 1960er Jahren durchaus politisch problematisch war. Dennoch überraschte ihn, dass sich unter den BGH-Richtern auch Biographien von Widerstands- und Opferpersönlichkeiten fanden.
„Es war spannend zu analysieren, wie diese heterogene Richterschaft in den neuen demokratischen Rechtsstaat eingebunden wurde und welche Faktoren dazu beitrugen, sich von der belasteten Tradition des Leipziger Reichsgerichts zu lösen,“ so Kißener. Der Umbruch nach 1968 habe schließlich einen nachhaltigen Wandel im Selbstverständnis des BGH eingeleitet.
Rechtshistorische Perspektive: Richterbiographien und Senatsentscheidungen
Professor Dr. Andreas Roth beleuchtete die Verknüpfung zwischen den Biographien der Richter und deren Rechtsprechung. Er erläuterte, wie persönliche Einstellungen, etwa religiöse Überzeugungen, die Entscheidungen ganzer Senate prägten.
„Unsere Forschung zeigt, dass die Rechtsprechung des BGH nur vor dem Hintergrund der handelnden Richterpersönlichkeiten vollständig verstanden werden kann. Besonders innovative Erkenntnisse lieferten uns bislang unveröffentlichte Verfahrensakten, die Motive und Hintergründe einzelner Urteile offenlegen,“ erklärte Roth. Diese Akten ermöglichten es, bekannte Entscheidungen neu zu interpretieren.
Podiumsdiskussion zur Aufarbeitung der NS-Zeit in der Justiz
Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine von Ursula Nusser moderierte Podiumsdiskussion. Neben den Autoren nahmen Professorin Dr. Nathalie Le Bouëdec (Universität Dijon) und Professor Dr. Hans-Peter Haferkamp (Universität zu Köln) teil. Die Diskussion drehte sich um die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in der deutschen Justiz und deren Einfluss auf die Entwicklung des Bundesgerichtshofs. Dabei wurden zahlreiche Fragen zur personellen und strukturellen Kontinuität in der Justiz nach 1945 erörtert.
Das Buch „Justiz im Umbruch“ wird als Meilenstein der deutschen Justizforschung betrachtet und liefert neue Impulse für die Diskussion über die Nachkriegsgeschichte des Bundesgerichtshofs und der bundesdeutschen Justiz.