Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetrugs beim Betrieb von Corona-Teststellen teilweise aufgehoben. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat gab einer Revision der Staatsanwaltschaft statt und entschied, dass das Landgericht lückenhafte und widersprüchliche Feststellungen getroffen habe, die eine erneute Verhandlung erforderlich machen.
Hintergrund: Umfangreicher Betrug bei Corona-Teststellen
Im ursprünglichen Urteil vom 27. März 2023 wurde der Angeklagte C. wegen Betrugs in 67 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Seine Schwester, die Angeklagte W., erhielt wegen Beihilfe zum Betrug in 17 Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Vorwürfe bezogen sich auf manipulierte Abrechnungen von Corona-Testleistungen zwischen Mai und Oktober 2021.
Der Angeklagte C., Betreiber mehrerer Spätkaufgeschäfte und Gaststätten in Berlin, hatte für 18 Teststellen Abrechnungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV Berlin) eingereicht, obwohl an elf Standorten überhaupt keine Tests stattfanden und an den übrigen sieben deutlich weniger Tests durchgeführt wurden als angegeben. Insgesamt wurden rund 9,7 Millionen Euro auf Konten des Angeklagten und seiner Schwester überwiesen.
Fehlerhafte Feststellungen des Landgerichts
Das Landgericht hatte den gesamten Auszahlungsbetrag als Schaden gewertet, da die Teststellen oft unter falschen Personalien betrieben wurden. Bei einer Teststelle unter echtem Namen wurden jedoch 63.879,03 Euro als tatsächliche Leistungen anerkannt und von der Schadenssumme abgezogen. Der BGH kritisierte, dass das Landgericht entscheidende Aspekte wie die Einhaltung von Dokumentationspflichten, den Einsatz ungeschulten Personals und Verstöße gegen Wartezeiten bei der Testdurchführung nicht ausreichend berücksichtigt hatte.
Darüber hinaus wies der BGH darauf hin, dass die Täuschung möglicherweise nicht nur in der Anzahl der Tests, sondern auch in der Qualität und Einhaltung der Vorschriften bestand. Diese Versäumnisse machten eine erneute Verhandlung erforderlich.
Konsequenzen der Entscheidung
Das Urteil des Landgerichts Berlin wurde in Teilen aufgehoben. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss nun erneut über die Schuld und die Strafhöhe entscheiden. Dabei wird auch geprüft, ob – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – der gesamte ausgezahlte Betrag von der KV Berlin eingezogen werden muss.
Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung bei komplexen Fällen von Abrechnungsbetrug und die Anforderungen an eine lückenlose Beweisführung.