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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil: Zehn Jahre Haft nach Messerangriff in Herten

In einem Urteil, das die Schwere der Tat unterstreicht, hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Mannes wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung bestätigt. Der Angeklagte hatte im Januar 2023 in Herten seine ehemalige Ehefrau in einer besonders brutalen Attacke mit einem Messer schwer verletzt.

Das Landgericht Bochum hatte bereits eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten verhängt. Nun hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Angeklagten als unbegründet zurückgewiesen.

Die Richter in Karlsruhe sahen es als erwiesen an, dass der Täter seine Ex-Frau in Tötungsabsicht angegriffen hatte. Elf Messerstiche und ein Kehlschnitt zeugen von der besonderen Grausamkeit der Tat, die sich zudem in Anwesenheit des gemeinsamen Kindes ereignete. Nur durch schnelles Eingreifen von Ersthelfern konnte das Leben des Opfers gerettet werden.

Mit der Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ist die Entscheidung rechtskräftig. Der Täter muss nun seine Strafe antreten. Das Urteil unterstreicht die Entschlossenheit der Justiz, Gewalttaten gegen Frauen konsequent zu verfolgen und zu bestrafen.

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MAX MUSTERMANN

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