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Urteilsverkündung gegen Richter in Corona-Maßnahmen-Fall: Informationen für Medien und Öffentlichkeit

Am 20. November 2024 um 15:00 Uhr wird im Sitzungssaal E 004, Rintheimer Querallee 11 in Karlsruhe, das Urteil in der Strafsache 2 StR 54/24 verkündet, das die Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung im Zusammenhang mit der Untersagung von Corona-Schutzmaßnahmen betrifft. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses gelten für den Zugang und die Akkreditierung besondere Bedingungen.

Öffentliche Sitzplätze und Anmeldung Für die Öffentlichkeit stehen 85 Sitzplätze im Sitzungssaal zur Verfügung, davon sind zehn Plätze für Medienvertreter reserviert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für einen Platz über den Besucherdienst des Bundesgerichtshofs vom 6. bis 13. November 2024 schriftlich oder per E-Mail anmelden. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben, bei zeitgleich eingehenden Anmeldungen entscheidet das Los.

Presseplätze und Akkreditierung Medienvertreter können sich vom 6. bis 13. November 2024 über ein Online-Formular akkreditieren. Zehn Sitzplätze sind für die Presse reserviert, wovon sechs für die Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V. vorgesehen sind. Pro Medienorgan wird nur ein Sitzplatz vergeben. Die Akkreditierung erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“; bei gleichzeitigen Anfragen entscheidet das Los.

Zutrittsbedingungen und Sicherheitsvorgaben Der Zugang erfolgt zwischen 13:00 und 14:30 Uhr über das Drehkreuz an der Außenschranke der Liegenschaft Rintheimer Querallee 11. Alle Teilnehmenden müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument und gegebenenfalls einem Presseausweis ausweisen. Es dürfen keine Taschen, Mobiltelefone oder Aufnahmegeräte mitgebracht werden. Die Mitnahme technischer Geräte ist nur Medienvertretern gestattet, jedoch ausschließlich für Offline-Nutzung.

Fotografie und Filmaufnahmen Vor Beginn der Urteilsverkündung sind Foto- und Filmaufnahmen vom Einzug des Senats zulässig. Bildaufnahmen des Angeklagten müssen anonymisiert werden. Während der Verkündung dürfen maximal zwei geräuscharme Kameras auf festgelegten Plätzen positioniert sein, wobei nur Aufnahmen der Richterbank erlaubt sind.

Weitere Hinweise Interviews sind im Sitzungssaal nicht gestattet. Akkreditierte Medienvertreter werden gebeten, alle Auflagen strikt zu beachten und sich nach der Verkündung an die Anweisungen des Gerichtspersonals zu halten. Detaillierte Akkreditierungsbedingungen und Datenschutzhinweise finden sich auf der Webseite des Bundesgerichtshofs.

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MAX MUSTERMANN

Kanzlei XX

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