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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines 18-Jährigen wegen Mordes an Mitschülerin und Körperverletzung

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines 18-jährigen Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Heidelberg verworfen. Damit ist das Urteil vom 7. August 2024 rechtskräftig, mit dem der Angeklagte wegen Mordes und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von elf Jahren verurteilt worden war.

Nach den Feststellungen des Landgerichts besuchten der Angeklagte und das spätere Opfer im Jahr 2023 dieselbe Jahrgangsstufe eines Gymnasiums und führten mehrere Monate eine Beziehung. Nach der endgültigen Trennung im November 2023 schlug der Angeklagte das Mädchen aus Wut und Enttäuschung mehrfach mit der Faust ins Gesicht, was unter anderem zu einem Nasenbeinbruch führte.

In der Folge machte er sie für die negativen Konsequenzen verantwortlich, die sich für ihn aus der Bekanntwerdung seiner Tat ergaben. Zudem konnte er es nicht ertragen, dass sich ihr Leben weiterhin positiv entwickelte. Am 25. Januar 2024 tötete er sie in einem Stillarbeitsraum des Gymnasiums mit mindestens 25 Messerstichen.

Das Landgericht bewertete die Tat als heimtückisch und stellte das Vorliegen niedriger Beweggründe sowie eine besondere Schwere der Schuld fest.

Der Bundesgerichtshof bestätigte nun dieses Urteil. Die Überprüfung im Revisionsverfahren ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.

Vorinstanz:
Landgericht Heidelberg – 3 KLs 200 Js 2045/24

Karlsruhe, den 21. Mai 2025

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MAX MUSTERMANN

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