Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Reichsbürgers wegen versuchten Mordes an Polizisten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines sogenannten Reichsbürgers wegen versuchten Mordes an Polizisten bestätigt. Mit seinem Beschluss vom 26. November 2024 (3 StR 204/24) verwarf der BGH die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, das ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt hatte. Zudem wurde die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Der Fall: Radikalisierung und Angriff auf Polizeibeamte
Laut den Feststellungen des OLG hatte der Angeklagte, ein Anhänger der Reichsbürgerbewegung, seit 2016 zunehmend staatsfeindliche Überzeugungen entwickelt. Während der Corona-Krise vertiefte sich seine Radikalisierung, und er schloss sich dem Querdenkermilieu an. Nach dem Verlust seiner Wohnung zog er sich Ende 2021 auf einen abgelegenen Bauernhof in Boxberg-Bobstadt zurück, den er als „eigenständiges Gebiet“ betrachtete, das nicht den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unterliegt.
Der Angeklagte bereitete sich gezielt darauf vor, Eindringlinge, insbesondere staatliche Vertreter, abzuwehren. Dazu beschaffte er sich zahlreiche illegale Schusswaffen, darunter eine Replik des Sturmgewehrs Kalaschnikow, ein Maschinengewehr, mehrere Maschinenpistolen und mehr als 5.000 Schuss Munition. Diese Waffen hielt er geladen und griffbereit in seinem Haus.
Am Morgen des 20. April 2022 führte ein Spezialeinsatzkommando der Polizei einen Durchsuchungsbeschluss auf dem Grundstück des Angeklagten durch. Anstatt der Aufforderung nachzukommen, das Haus zu verlassen, eröffnete der Angeklagte mit einer vollautomatischen Waffe das Feuer auf die Beamten. Über 40 Schüsse wurden aus verschiedenen Positionen abgefeuert, wobei zwei Polizisten verletzt wurden. Erst zwei Stunden nach dem letzten Schuss gab der Angeklagte auf und wurde festgenommen.
BGH bestätigt Urteil des Oberlandesgerichts
Der BGH prüfte das Urteil des OLG Stuttgart umfassend und stellte fest, dass keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten vorlagen. Das Gericht hatte insbesondere die staatsfeindliche Motivation des Täters berücksichtigt und das Mordmerkmal der „sonstigen niedrigen Beweggründe“ rechtsfehlerfrei festgestellt. Dieses Merkmal wurde angesichts der gezielten und ideologisch motivierten Gewaltanwendung gegen Vertreter des Staates bejaht.
Rechtskraft des Urteils
Mit der Entscheidung des BGH ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen. Der Angeklagte bleibt für die kommenden Jahre in Haft, mit der Möglichkeit einer anschließenden Sicherungsverwahrung, falls von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht.
Ein Beispiel für die Gefährlichkeit der Reichsbürgerbewegung
Dieser Fall verdeutlicht erneut die hohe Gefahr, die von radikalisierten Anhängern der Reichsbürgerbewegung ausgehen kann. Ihre Ablehnung staatlicher Autorität und das Horten illegaler Waffen machen sie zu einer ernsthaften Bedrohung für die öffentliche Sicherheit. Der Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, solche Bedrohungen konsequent strafrechtlich zu verfolgen und angemessene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.