Mit Ablauf des 31. Dezember 2024 wird Harald Reiter, Richter am Bundesgerichtshof, nach einer beeindruckenden Karriere in den Ruhestand treten. Der gebürtige Augsburger (24. September 1961) hinterlässt einen prägenden Einfluss auf die deutsche Rechtsprechung, insbesondere im Bereich des Zivilrechts.
Ein juristischer Werdegang von höchster Qualität
Harald Reiter begann seine juristische Laufbahn nach Abschluss der Ausbildung im Januar 1990 im höheren Justizdienst des Freistaats Bayern. Schon in seiner Proberichterzeit bei der Staatsanwaltschaft München I zeigte er herausragendes Engagement. Ab Mai 1991 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof abgeordnet, eine prägende Phase seiner beruflichen Entwicklung. Hier erfolgte auch seine Ernennung zum Staatsanwalt auf Lebenszeit im Oktober 1992.
Nach seiner Rückkehr in den Landesdienst im Jahr 1995 übernahm er am Landgericht Augsburg zunächst die Tätigkeit als Richter und später ab 1998 die Leitung von Arbeitsgemeinschaften für Referendare. Im Mai 2003 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht München ernannt. Seine Fachkompetenz und Führungsstärke bewies er als Vorsitzender Richter am Landgericht, wo er sowohl Straf- als auch Bauzivilkammern leitete.
Ein prägender Akteur am Bundesgerichtshof
Der 1. August 2012 markierte den Beginn von Harald Reiters Tätigkeit als Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Seine Arbeit begann im 4. Strafsenat, wo er sich mit strafrechtlichen Revisionen und bundesweitem Verkehrsstrafrecht befasste. Ab Juli 2013 widmete er sich im III. Zivilsenat komplexen Fällen, darunter das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, öffentlich-rechtliche Entschädigungen sowie Schadensersatzansprüche im Kapitalanlagerecht.
Seit 2021 war Reiter auch Mitglied im Senat für Notarsachen, seit 2023 als dessen stellvertretender Vorsitzender. Seine Expertise führte zudem zu mehrfachen Entsendungen in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und den Großen Senat für Zivilsachen.
Weitere Verdienste und Aufgaben
Neben seiner richterlichen Tätigkeit übernahm Harald Reiter auch Aufgaben außerhalb der klassischen Gerichtsbarkeit. So wurde er 2017 von der Bundesregierung als stellvertretendes Mitglied in das Unabhängige Gremium gemäß § 16 BND-Gesetz berufen. Diese Aufgabe erfüllte er bis zur Auflösung des Gremiums Ende 2021.
Ein Leben für die Rechtsprechung
In über 12 Jahren am Bundesgerichtshof hat Harald Reiter die Rechtsprechung des III. Zivilsenats maßgeblich geprägt. Seine fundierten und differenzierten Urteile haben nicht nur zur Weiterentwicklung des deutschen Rechts beigetragen, sondern auch hohe Anerkennung in der Fachwelt gefunden. Seine Kollegen und Weggefährten schätzen ihn für seine fachliche Brillanz, seine Integrität und sein Engagement für die Justiz.
Dank und Ausblick
Mit seinem Rückzug in den Ruhestand endet eine außergewöhnliche Karriere, die durch ihre Vielfalt und Tiefe beeindruckt. Die Deutsche Justiz verliert mit Harald Reiter einen ihrer herausragendsten Vertreter, dessen Arbeit weit über seine aktive Zeit hinaus Einfluss haben wird.
Wir wünschen Herrn Reiter für den kommenden Lebensabschnitt Gesundheit, Freude und Zeit, die Früchte seines beeindruckenden Wirkens zu genießen.