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Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Polizeibeamten auf – Neuer Prozess angeordnet

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Mannheim gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der Beamte war zuvor zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden. Der Fall betrifft einen Vorfall, bei dem der Beamte im Mai 2022 einen Mann fixierte und ihm während des Einsatzes mehrere Faustschläge versetzte.
Der Vorfall

Am 2. Mai 2022 wurde der Beamte gemeinsam mit seinem Streifenpartner beauftragt, einen Mann, der an paranoider Schizophrenie litt, in die Psychiatrie zurückzubringen. Der Mann wehrte sich gegen die Rückführung, was die Beamten dazu veranlasste, ihn nach vorheriger Androhung von unmittelbarem Zwang zu Boden zu bringen und zu fixieren. Während des Einsatzes versuchte der Geschädigte, den Beamten in den Arm zu beißen. Daraufhin schlug der Beamte dem Mann mehrere Male mit der Faust gegen den Kopf. Nach der Fixierung verlor der Mann das Bewusstsein und wurde später im Universitätsklinikum für tot erklärt. Die genaue Todesursache konnte nicht ermittelt werden.
Das Urteil des Landgerichts Mannheim

Das Landgericht Mannheim verurteilte den Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe. Nach den Feststellungen des Gerichts führten die Faustschläge des Beamten zwar zu schmerzhaften Verletzungen, jedoch nicht zu lebensgefährlichen. Weder der Zeitpunkt des Herzstillstands noch die genaue Todesursache konnten geklärt werden.

Die Nebenklägerin, die eine Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge oder gefährlicher Körperverletzung erstrebte, legte Revision ein. Sie argumentierte, dass die Schläge des Beamten schwerwiegender zu bewerten seien.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wies die Revision der Nebenklägerin zurück, erkannte jedoch Rechtsfehler in der Beweiswürdigung des Urteils des Landgerichts. Aus diesem Grund wurde das Urteil aufgehoben und die Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts verwiesen.

In der neuen Verhandlung müssen die rechtlichen Fehler des ursprünglichen Urteils berücksichtigt werden.

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MAX MUSTERMANN

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