Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten, der wegen Mordes in zwei Fällen und weiterer schwerer Verbrechen verurteilt wurde, endgültig abgewiesen. Das Urteil des Landgerichts Heilbronn, das den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte und die besondere Schwere der Schuld feststellte, ist somit rechtskräftig.
Die Taten des Angeklagten
Nach den Feststellungen des Landgerichts beging der Angeklagte im Dezember 2022 und Januar 2023 zwei grausame Verbrechen:
Erster Mord (Dezember 2022): Der Angeklagte drang in die Wohnung einer Seniorin ein, würgte sie und schlug ihr mehrfach auf den Kopf. Er stahl 1.000 Euro aus einer Kassette. Die Seniorin erlag ihren Verletzungen.
Zweiter Mord (Januar 2023): Wenige Wochen später schlich sich der Angeklagte in die Wohnung einer anderen Seniorin. Diese saß gerade in ihrem Sessel und las eine Zeitung, als der Angeklagte sie mit einem Schlosserhammer brutal auf den Kopf schlug. Der Täter fand jedoch kein Bargeld und flüchtete. Auch diese Seniorin starb an den schweren Verletzungen.
Zwischen diesen beiden Morden versuchte der Angeklagte, einen Senior an seiner Haustür zu überfallen. Er schlug ihm ins Gesicht und bedrohte ihn mit einer Spielzeugpistole, die wie eine echte Waffe aussah. Die Tat misslang jedoch, da die Ehefrau des Opfers durch die Schreie ihres Mannes herbeieilte und der Angeklagte daraufhin flüchtete.
Verurteilung und Urteil des Landgerichts Heilbronn
Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Angeklagten im Februar 2024 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren fast unmöglich macht. Zudem ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung an, was bedeutet, dass der Angeklagte auch nach der Haftstrafe weiter in Gewahrsam bleiben kann, sollte er als weiterhin gefährlich gelten.
Die Anklage umfasste:
Mord in zwei Fällen, einer davon in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge.
Versuchter Raub mit Todesfolge beim zweiten Mord.
Versuchte schwere räuberische Erpressung und Körperverletzung bei dem Angriff auf den Senior.
Beweisführung
Die Beweisaufnahme im Prozess basierte auf eindeutigen DNA-Spuren an der Kleidung eines der Opfer sowie an Tatwerkzeugen und Handschuhen, die der Angeklagte in der Nähe der Tatorte weggeworfen hatte. Zudem wurde der Angeklagte durch eine Videoaufzeichnung eines Baumarkts überführt, die zeigte, wie er den Schlosserhammer für den zweiten Mord gestohlen hatte. Diese Beweismittel überzeugten das Gericht von der Täterschaft des Angeklagten.
Darüber hinaus bestätigte das Gericht die Mordmerkmale der Habgier und der Absicht, eine weitere Straftat – nämlich Raub – zu begehen. Der zweite Mord war zusätzlich von Heimtücke geprägt, da die Seniorin arg- und wehrlos in ihrem Sessel saß, als der Angriff erfolgte.
Revision abgelehnt
Der Angeklagte legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein, das bedeutet, er ließ das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Der Bundesgerichtshof hat diese Überprüfung vorgenommen und keine Fehler in der Urteilsfindung festgestellt. Insbesondere hielt die Beweiswürdigung des Landgerichts der Überprüfung stand. Damit wurde die Revision verworfen, und das Urteil des Landgerichts ist nun rechtskräftig.
Fazit
Mit der rechtskräftigen Verurteilung wurde ein brutaler Täter, der aus Habgier und mit äußerster Gewalt gehandelt hat, zur Rechenschaft gezogen. Das deutsche Rechtssystem zeigt hier klar, dass solche schweren Verbrechen mit harten Strafen geahndet werden. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung zeigt außerdem, dass der Täter auch nach Verbüßung seiner Strafe als weiterhin gefährlich eingeschätzt wird und möglicherweise lebenslang weggesperrt bleibt.