icon

Jetzt registrieren

site-icon

Bundesgerichtshof: Streit um Widerrufsbelehrung bei Neuwagenkäufen im Fernabsatz

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), der unter anderem für das Kaufrecht zuständig ist, sieht sich mit einer Welle von Nichtzulassungsbeschwerden konfrontiert. Dabei geht es um die Frage, ob Verbraucher, die ein Fahrzeug im Rahmen eines Fernabsatzvertrags erworben haben, ihre Kaufverträge noch rechtzeitig widerrufen konnten. Hunderte ähnlich gelagerte Verfahren beschäftigen derzeit die unteren Instanzen.

Hintergrund der Verfahren:

Die Kläger, überwiegend Verbraucher, möchten ihre Kaufverträge für Neuwagen rückabwickeln. Sie argumentieren, dass die 14-tägige Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht in Gang gesetzt wurde. Der Grund: Die von den Autohändlern bereitgestellte Widerrufsbelehrung erfülle nicht die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere jene des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB. Die Kritik der Kläger richtet sich darauf, dass die Widerrufsbelehrung zwar Postanschrift und E-Mail-Adresse des Verkäufers enthalte, jedoch keine Telefonnummer. Dies, so die Kläger, sei ein wesentlicher Mangel, der den Fristbeginn verhindere.

Prozessverlauf:

In den bisherigen Verfahren vor den Berufungsgerichten waren die Klagen der Verbraucher nicht erfolgreich. Diese Entscheidungen werden nun mittels Nichtzulassungsbeschwerden angefochten. Über 50 solcher Beschwerden sind bereits beim BGH anhängig.

Weiteres Vorgehen des BGH:

Der VIII. Zivilsenat hat die entscheidenden Rechtsfragen vorberaten. In einem Pilotverfahren (VIII ZR 143/24), das aus Berlin kommt, wird der Senat am 25. Februar 2025 abschließend über die Zulässigkeit und Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde beraten. Dieses Verfahren wird wegweisend für die zahlreichen weiteren Fälle sein. Der BGH plant, im Anschluss an die Beratung zeitnah über die Entscheidung zu informieren.

Kommentar:

Die erwartete Entscheidung des BGH wird eine wichtige Klärung für die rechtlichen Anforderungen an Widerrufsbelehrungen im Fernabsatzrecht bringen. Gerade im Bereich des Neuwagenkaufs könnten die Auswirkungen weitreichend sein, da die Rechtsprechung des höchsten deutschen Zivilgerichts Maßstäbe für die Praxis setzen wird. Autohändler und Verbraucher sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.

person-icon

MAX MUSTERMANN

Kanzlei XX

Musterstraße 1

99999 Musterstadt

info@M.Mustermann.de

+49 (173) 1234567

arrow-icon

Aktuelles

-Werbung-

WERBEANZEIGE
WERBEANZEIGE
WERBEANZEIGE
WERBEANZEIGE