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Bundesgerichtshof: Teilaufhebung eines Urteils gegen ehemaligen Lokalpolitiker wegen Sexualdelikten

Karlsruhe, 7. April 2025 – Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 12. März 2025 (Az.: 4 StR 488/24) das Urteil des Landgerichts Bochum gegen einen ehemaligen Lokalpolitiker aus dem Ruhrgebiet teilweise aufgehoben. Dieser war im Mai 2024 wegen zahlreicher Sexualdelikte zum Nachteil eines Kindes und mehrerer Jugendlicher sowie wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischen Materials zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Laut den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte gezielt über Online-Dating-Plattformen Kontakt zu Jugendlichen aufgenommen und gegen Bezahlung sexuelle Handlungen vereinbart. In einem besonders gravierenden Fall soll er über Monate hinweg ein 13-jähriges Mädchen mit pornografischem Chat-Inhalt manipuliert und zur Zusendung von Nacktbildern gedrängt haben. Darüber hinaus wurde bei ihm entsprechendes Bildmaterial gefunden. Der Angeklagte zeigte sich geständig, was eine Aussage der betroffenen Jugendlichen vor Gericht überflüssig machte. Er leistete außerdem Schmerzensgeldzahlungen an die Opfer.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigte den Schuldspruch und die meisten Einzelstrafen. Allerdings hob er die wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte verhängte Einzelfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf. Grund hierfür war eine nachträgliche Gesetzesänderung, die eine mildere Strafrahmenregelung vorsieht – zugunsten des Angeklagten auch im Revisionsverfahren anzuwenden. Da es sich bei dieser aufgehobenen Einzelfreiheitsstrafe um die höchste handelte, musste folglich auch die Gesamtfreiheitsstrafe aufgehoben werden.

Die Sache wurde zur erneuten Strafzumessung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.

Vorinstanz: Landgericht Bochum, Urteil vom 14. Mai 2024 – II – 3 KLs – 36 Js 139/23 – 2/24.

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MAX MUSTERMANN

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