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Lebenslange Haftstrafe für früheres Mitglied der gambischen Sondereinheit bestätigt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines 49-jährigen gambischen Staatsangehörigen gegen dessen Verurteilung durch das Oberlandesgericht (OLG) Celle abgewiesen. Das OLG hatte den Mann wegen dreifachen Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Tötung sowie Mordes, teils in Versuchsstadien, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Beschluss des BGH vom 12. November 2024 macht dieses Urteil nun rechtskräftig.
Hintergrund: Systematische Menschenrechtsverletzungen in Gambia

Nach den Feststellungen des OLG fanden während der Amtszeit des ehemaligen gambischen Präsidenten Yahya Jammeh (1996–2017) systematische und staatlich organisierte Menschenrechtsverletzungen statt. Der Machterhalt Jammehs wurde durch einen repressiven staatlichen Apparat sichergestellt, der gezielte Tötungen, geheime Haftanstalten und Folter umfasste.

Der Angeklagte diente bis 2012 als Soldat in den gambischen Streitkräften. Seit 2002 war er Mitglied des sogenannten „Patrol Teams“, einer Sondereinheit, die im Auftrag Jammehs illegale Tötungsbefehle ausführte. In seiner Funktion als Fahrer war der Angeklagte an drei Mordanschlägen beteiligt:

Dezember 2003: Versuchte Tötung eines renommierten Rechtsanwalts.
Dezember 2004: Ermordung eines prominenten Journalisten und versuchte Tötung zweier Mitarbeiterinnen.
Zwischen April 2004 und Ende 2006: Ermordung eines ehemaligen Söldners.

Flucht nach Deutschland und spätere Enthüllungen

Ende 2012 emigrierte der Angeklagte nach Deutschland. Dort distanzierte er sich vom Regime und enthüllte die Aktivitäten des „Patrol Teams“ in einem ausführlichen Interview mit einem gambischen Exiljournalisten. Dieses Interview wurde als zentrales Beweismittel im Gerichtsverfahren verwendet.

Urteilsüberprüfung und Begründung

Der BGH prüfte das Urteil umfassend. Der Angeklagte hatte drei Verfahrensmängel geltend gemacht und die Sachlage bestritten. Der 3. Strafsenat, zuständig für das Völkerstrafrecht, befand jedoch keine Verfahrensfehler. Die Beweiswürdigung des OLG, insbesondere die Verwertung der Aussagen aus dem Interview, wurde als rechtlich einwandfrei angesehen.

Die Taten des Angeklagten erfüllten laut Urteilsfeststellung die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke, was die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe rechtfertigte. Mit der Entscheidung des BGH ist das Verfahren abgeschlossen.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil unterstreicht die deutsche Verpflichtung zur Ahndung schwerster Menschenrechtsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Es zeigt, dass auch Täter, die außerhalb Deutschlands schwere Verbrechen begangen haben, zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie nach Deutschland flüchten.

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MAX MUSTERMANN

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