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Verurteilung wegen Totschlags und versuchten Mordes: Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen, womit die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren rechtskräftig wird. Das Landgericht hatte die Frau am 7. Mai 2024 wegen Totschlags und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Annahme verminderter Schuldfähigkeit verurteilt.

Die Taten: Tötung eines Säuglings und Angriff auf den Lebensgefährten

Laut den Feststellungen des Landgerichts ereigneten sich die Taten im Jahr 2023. Im Mai 2023 tötete die Angeklagte ihren drei Wochen alten Sohn, indem sie ihn vorsätzlich mit einem Kissen erstickte. Nach der Tat wurde sie zunächst in Untersuchungshaft genommen, jedoch im August 2023 wieder entlassen. Wenige Tage nach ihrer Entlassung griff sie ihren Lebensgefährten in der gemeinsamen Wohnung an: Während dieser schlief, stach sie mit einem Küchenmesser auf dessen Hinterkopf ein und nahm dabei seinen Tod billigend in Kauf.

Der Lebensgefährte konnte jedoch durch Abwehrbewegungen mit Händen und Armen weitere Verletzungen verhindern und der Angeklagten das Messer abnehmen. Dennoch erlitt er durch die Attacke erhebliche Schnittverletzungen.

Gerichtliche Bewertung und Strafe

Das Landgericht Hamburg stellte bei der Angeklagten eine verringerte Schuldfähigkeit fest, die sich strafmildernd auswirkte. Dennoch wurden die Taten als äußerst schwerwiegend bewertet, da sie geplant und mit erheblicher Gewalt ausgeführt wurden. Für den Totschlag an ihrem Sohn und den versuchten Mord an ihrem Lebensgefährten verhängte das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Die Angeklagte legte gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Revision ein, mit der sie Rechtsfehler im Verfahren geltend machte. Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil umfassend und kam zu dem Ergebnis, dass keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten vorlagen. Die Revision wurde daher verworfen, und das Urteil ist nun rechtskräftig.

Fazit

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird das Urteil des Landgerichts Hamburg endgültig bestätigt. Die rechtskräftige Verurteilung spiegelt die Schwere der Taten wider, berücksichtigt aber auch die verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten. Der Fall zeigt die Komplexität der strafrechtlichen Beurteilung, insbesondere wenn psychische Faktoren eine Rolle spielen.

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MAX MUSTERMANN

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