Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat mit Beschluss vom 6. Mai 2025 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25. Juni 2024 verworfen. Damit ist die Verurteilung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung und Waffendelikten rechtskräftig.
Laut den Feststellungen des Landgerichts entführte der Angeklagte am Abend des 4. November 2023 seine vier Jahre und acht Monate alte Tochter unter Anwendung von Gewalt und dem Vorhalt einer geladenen Schusswaffe aus der Wohnung der Kindsmutter in Stade. Mit seiner Tochter fuhr er anschließend zum Hamburger Flughafen, wo er unter Androhung, seine Tochter und sich selbst zu töten, die Ausreise nach Türkei forderte. Der Angeklagte war mit einer geladenen Pistole und mehreren Messern bewaffnet und setzte seine Drohungen durch das Werfen von Brandsätzen sowie das Abgeben von Warnschüssen in die Luft durch. Zudem trug er während eines Teils der Tat eine von ihm selbst gebastelte Attrappe einer Sprengstoffweste, die er später zusammen mit dem von ihm genutzten Mietwagen ablegte.
Die Situation führte zu einer umfassenden Sperrung des gesamten Flugverkehrs. Am Nachmittag des 5. November 2023, nach einem langen Verhandlungsprozess, wurde die Tochter des Angeklagten schließlich in die Obhut der Polizei übergeben und zurück zu ihrer Mutter gebracht.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte die Entscheidung des Landgerichts und fand keine Fehler zu Lasten des Angeklagten. Die Revision des Angeklagten wurde aus rechtlichen Gründen zurückgewiesen, was zur Bestätigung des Urteils führte.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25. Juni 2024 ist nun endgültig rechtskräftig. Die maßgebliche Vorschrift des Strafgesetzbuchs, § 239b Geiselnahme, sieht in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor, wobei die Strafe bei besonders schweren Fällen, wie hier, deutlich höher ausfallen kann.
Die Generalstaatsanwaltschaft und die Gerichte bekräftigen mit diesem Fall die Bedeutung der konsequenten Strafverfolgung von Geiselnahmen und der Bedrohung von Kindern, um solche schwerwiegenden Straftaten zu verhindern und für die Opfer Sicherheit zu gewährleisten.
Karlsruhe, den 15. Mai 2025.