Das Urteil des Landgerichts Münster, das den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen.
Hintergrund:
Am 18. März 2023 tötete der Angeklagte auf dem Volksfest „Send“ in Münster einen ihm unbekannten 31-jährigen Mann durch einen gezielten Messerstich ins Herz. Der Geschädigte erlag noch vor Ort den schweren Verletzungen. Das Landgericht Münster verurteilte den Angeklagten daraufhin wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil, da keine Rechtsfehler zu Ungunsten des Angeklagten vorlagen, und das Urteil ist somit rechtskräftig.