Der Bundesgerichtshof wird in drei Revisionsverfahren über den Urheberrechtsschutz von Birkenstock-Sandalen entscheiden. Dabei geht es um die Frage, ob die Sandalenmodelle der Klägerin, Teil der Birkenstock-Gruppe, als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlichen Schutz genießen.
Sachverhalt:
Die Klägerin, die verschiedene Sandalenmodelle vertreibt, sieht ihre Urheberrechte durch die Beklagten verletzt. Diese bieten ebenfalls Sandalen über das Internet an oder produzieren sie als Lizenznehmer. Die Klägerin verlangt Unterlassung, Schadensersatz und weitere Maßnahmen wie den Rückruf der Produkte, da sie der Meinung ist, ihre Sandalenmodelle seien urheberrechtlich geschützte Werke.
Vorinstanzen:
Während das Landgericht den Klagen der Klägerin stattgab, entschied das Berufungsgericht zugunsten der Beklagten. Es argumentierte, dass die Sandalen keine Werke der angewandten Kunst im Sinne des Urheberrechts darstellen, da sie keine ausreichende künstlerische Leistung aufweisen. Funktionale Aspekte der Gesundheitssandalen würden den kreativen Gestaltungsspielraum einschränken.
Die Klägerin hat Revision eingelegt, die nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird.