Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen verworfen, das ihn wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Der Angeklagte hatte seine jüngere Schwester aus sogenannten „Ehrenmotiven“ ermordet.
Hintergrund:
Der Angeklagte, im Jemen aufgewachsen, fühlte sich durch das aus seiner Sicht unmoralische Verhalten seiner Schwester in seiner „Ehre“ verletzt. Die 23-jährige Frau hatte begonnen, ein selbstbestimmteres Leben zu führen, sich gelegentlich mit Freundinnen und möglicherweise auch Männern zu treffen. Diese Entwicklungen stießen beim Angeklagten auf Ablehnung, was ihn schließlich zu der Überzeugung führte, seine „Ehre“ und die der Familie nur durch die Tötung seiner Schwester wiederherstellen zu können.
Am Tag ihres Geburtstages, ausgestattet mit einem großen Messer, ging er zur Wohnung seiner Schwester und erstach sie mit mehreren Stichen. Anschließend gestand er die Tat der Polizei und wartete ruhig auf seine Festnahme.
Gerichtliche Entscheidung:
Das Landgericht Bremen bewertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen, da das Motiv des Angeklagten nach allgemeiner sittlicher Wertung besonders verachtenswert sei. Er habe sich das Recht angemaßt, über das Leben seiner Schwester zu bestimmen, um seine eigene „Ehre“ wiederherzustellen. Diese moralische Bewertung stützte sich auf die Vorstellungen der deutschen Rechtsgemeinschaft. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist.