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Zehn Jahre Haft für versuchten Mord an Neugeborenem in Ulm – Urteil rechtskräftig

Das Landgericht Ulm hat eine 38-jährige Frau wegen versuchten Mordes an ihrem neugeborenen Sohn in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil am 12. November 2024 geprüft und bestätigt. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

Schockierende Tat nach Alleingeburt

Nach den Feststellungen des Gerichts ereignete sich die Tat zur Nachtzeit, unmittelbar nach der Alleingeburt des Kindes. Die Angeklagte warf ihr unbekleidetes Neugeborenes in einen Glascontainer, der sich in der Nähe ihres Wohnorts befand. Laut Urteil handelte sie mit der Absicht, ihr Leben nicht durch ein weiteres Kind belasten zu lassen. Das Baby war stark unterkühlt und dem sicheren Tod ausgesetzt.

Zufällige Rettung

Nur durch das rechtzeitige Eingreifen eines Passanten, der zufällig am Container vorbeiging, konnte der Tod des Säuglings verhindert werden. Der Mann hörte das Weinen des Babys, barg es aus dem Container und alarmierte die Rettungskräfte. Der Junge wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht und intensivmedizinisch versorgt.

Rechtskräftiges Urteil

Die Angeklagte hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, doch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Ulm. Die Revision wurde verworfen, wodurch die Verurteilung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe nun rechtskräftig ist.

Einordnung der Tat

Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen und rief eine erneute Diskussion über den Umgang mit ungewollten Schwangerschaften hervor. Experten betonen die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen und Hilfsangeboten für Schwangere in Notlagen, um solche Taten zu verhindern. In Deutschland stehen neben anonymen Geburten auch sogenannte Babyklappen zur Verfügung, um Neugeborene sicher und anonym abzugeben.

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MAX MUSTERMANN

Kanzlei XX

Musterstraße 1

99999 Musterstadt

info@M.Mustermann.de

+49 (173) 1234567

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