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Amoklauf an Schule in Offenburg – Verurteilung rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines 15-jährigen Schülers nach einem Amoklauf an einer Offenburger Schule bestätigt. Mit dem Beschluss vom 18. Februar 2025 (1 StR 553/24) wurde die Revision des Angeklagten verworfen, womit das Urteil des Landgerichts rechtskräftig ist.

Hintergrund der Tat

Nach den Feststellungen des Landgerichts Offenburg hatte der jugendliche Täter am 9. November 2023 zur Mittagszeit mit einem Rucksack voller Waffen und Brandsätze seine Schule durch einen Hintereingang betreten. Neben einer geladenen Schusswaffe, Munition und einem Flüssigbrandsatz führte er zudem einen selbst erstellten Lageplan der Schule sowie eine Namensliste möglicher Opfer mit sich.

Er begab sich zielgerichtet in das zweite Obergeschoss zu seinem Klassenzimmer und feuerte dort aus nächster Nähe zwei Schüsse auf einen Mitschüler ab, der kurze Zeit später an seinen schweren Verletzungen verstarb. Anschließend attackierte er eine hinzukommende Lehrerin mit der Waffe, zerstörte eine Glastür und zündete den mitgeführten Brandsatz. Diesen warf er im Treppenhaus in Richtung der Schulleiterin, wobei der Brandsatz zerschellte, jedoch nicht explodierte, da die Lunte beim Wurf erloschen war.

Nach diesen Taten versuchte der Jugendliche, durch den Hinterausgang der Schule zu entkommen, legte jedoch auf Aufforderung eines Zeugen seine Waffe ab und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Verurteilung und rechtskräftiges Urteil

Das Landgericht Offenburg hatte den Angeklagten am 23. Juli 2024 (8 KLs 210 Js 22164/23 jug) wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Herstellens, Besitzes und Führens eines Brandsatzes und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs prüfte das Urteil auf mögliche Rechtsfehler und stellte fest, dass keine Rechtsverletzungen zum Nachteil des Angeklagten vorlagen. Damit ist das Urteil rechtskräftig und kann nicht weiter angefochten werden.

Fazit

Mit der Entscheidung des BGH ist die juristische Aufarbeitung des Amoklaufs abgeschlossen. Das Urteil bestätigt die hohe Strafwürdigkeit der Tat und die konsequente Anwendung des Jugendstrafrechts bei schwersten Gewaltverbrechen.

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MAX MUSTERMANN

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