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Verurteilung wegen einer Schießerei in der Nürnberger Südstadt rechtskräftig

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16. Mai 2024 verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, mit dem der Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung sowie unerlaubtem Besitz und Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der Angeklagte am Abend des 24. Oktober 2022 auf einer belebten Straße in der Nürnberger Südstadt Sahan Ö. und verletzte Orhan A. mit drei weiteren Schüssen schwer. Die Opfer, dem Täter bekannt, waren auf dem Weg zu einer Gaststätte, um den Geburtstag von Orhan A. zu feiern, und rechneten nicht mit einem Angriff. Das Schwurgericht erkannte daher das Mordmerkmal der Heimtücke an.

Die Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, sodass das Urteil rechtskräftig wurde.

Vorinstanz:Landgericht Nürnberg-Fürth – Urteil vom 16. Mai 2024 – 5 Ks 111 Js 3594/22

Relevante Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB):

§ 211 Mord: Bestraft mit lebenslanger Freiheitsstrafe, wenn die Tat heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln begangen wurde.

§ 223 Körperverletzung: Strafmaß bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei körperlicher Misshandlung oder Gesundheitsschädigung.

§ 224 Gefährliche Körperverletzung: Bei einer mit einer Waffe oder das Leben gefährdenden Handlung begangenen Körperverletzung Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren.

§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe: Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren unter bestimmten Bedingungen.

§ 22 Begriffsbestimmung des Versuchs: Unmittelbares Ansetzen zur Tatverwirklichung.

§ 23 Strafbarkeit des Versuchs: Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, kann aber milder bestraft werden.

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MAX MUSTERMANN

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