Im aufsehenerregenden Frankfurter Justizskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschlüssen vom 1. und 8. April 2025 (Az. 1 StR 475/23) die Verurteilung eines früheren Oberstaatsanwalts weitgehend bestätigt. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte den Angeklagten bereits im Mai 2023 wegen Bestechlichkeit in 86 Fällen, Untreue in 54 Fällen sowie Steuerhinterziehung in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Zusätzlich ordnete das Landgericht die Einziehung unrechtmäßiger Vermögensvorteile in Höhe von 532.906,77 Euro an – der Summe, die der Angeklagte als Bestechungsgelder erhalten haben soll. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig. Mit dem Urteil verliert der ehemalige Spitzenjurist seinen Beamtenstatus.
Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte der verurteilte Oberstaatsanwalt – seinerzeit Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt – jahrelang Aufträge gegen Bestechungsgelder an befreundete Unternehmen vergeben, ohne Vergabeverfahren oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchzuführen.
Von 2007 bis 2020 kassierte er demnach rund 459.000 Euro von einem langjährigen Bekannten, der für die M. GmbH tätig war. Zwischen 2015 und 2020 nahm er zusätzlich etwa 74.000 Euro von der C. GmbH ein. Im Gegenzug beauftragte er diese Firmen mit Gutachten und IT-Dienstleistungen in Strafverfahren, obwohl andere Anbieter diese Leistungen ebenfalls hätten erbringen können. Besonders schwer wiegt, dass der Angeklagte dabei wissentlich überhöhte Rechnungen durchwinkte, die er als „sachlich richtig“ bestätigte – zum Schaden der Staatskasse in Höhe von rund 556.000 Euro.
Auch der mitangeklagte Unternehmer wurde vom Landgericht verurteilt – wegen Bestechung in 67 Fällen sowie Subventionsbetrug in drei Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Seine Revision blieb größtenteils erfolglos. Lediglich die Einziehung der Taterträge gegen ihn wird vom BGH noch gesondert geprüft.
Der BGH bestätigte im Kern das Urteil des Landgerichts, auch wenn kleinere Teile – insbesondere zur Steuerverkürzung und einem Subventionsfall – auf Antrag der Bundesanwaltschaft verfahrensrechtlich ausgenommen wurden. Diese Punkte änderten nichts an der Höhe der Gesamtstrafen.
Das Urteil gilt als einer der größten Korruptionsfälle im deutschen Justizwesen der letzten Jahre. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, da ein hoher Strafverfolger über mehr als ein Jahrzehnt sein Amt systematisch zur persönlichen Bereicherung missbraucht hatte – zum Schaden des Vertrauens in die Integrität staatlicher Institutionen.