Pressemitteilung Nr. 077/2025 vom 17. April 2025
Mit Beschluss vom 8. April 2025 hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revisionen zweier Angeklagter verworfen, die wegen einer Geldautomatensprengung in Wiernsheim und eines darauf folgenden tödlichen Unfalls auf der Flucht verurteilt worden waren. Damit ist das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12. Juli 2024 rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Hauptangeklagten D. unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Mittäter E. erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen vorsätzlicher Sprengstoffexplosion und Diebstahls.
Nach Überzeugung des Landgerichts hatten D., E. und ein weiterer, nicht angeklagter Täter am 11. November 2023 zwei Geldautomaten der Sparkasse Pforzheim Calw in Wiernsheim gesprengt und flüchteten anschließend mit der Beute. D. steuerte das Fluchtfahrzeug. Um sich der verfolgenden Polizei zu entziehen, fuhr er absichtlich als „Geisterfahrer“ auf die Autobahn. Nachdem er seine beiden Begleiter auf einem Rastplatz aussteigen ließ, setzte D. seine Flucht trotz starken Regens und hoher Geschwindigkeit weiterhin entgegen der Fahrtrichtung fort. Die Geisterfahrt endete mit einem Frontalzusammenstoß. Dabei kam der Beifahrer eines entgegenkommenden Fahrzeugs ums Leben, der Fahrer wurde schwer verletzt.
Die Überprüfung des Urteils im Revisionsverfahren durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Die Strafen bleiben bestehen, das Urteil ist rechtskräftig.
Aktenzeichen des BGH: 1 StR 559/24
Vorinstanz: Landgericht Karlsruhe – Urteil vom 12. Juli 2024 – 1 Ks 21 Js 16661/23