Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zu lebenslanger Haft im Fall der getöteten 14-jährigen Ayleen weitgehend bestätigt. Das Landgericht Gießen hatte den Täter am 28. September 2023 des Mordes in Verbindung mit versuchter Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger und weiterer Straftaten für schuldig befunden.
Nach Feststellung des Gerichts hatte der Täter das Mädchen, das er aus Online-Chats kannte, nahe Freiburg abgeholt und in ein Waldstück bei Gießen gebracht. Dort kam es entweder im Rahmen einer versuchten Vergewaltigung oder zur Verdeckung einer Straftat zur Tötung des Opfers durch Erwürgen.
Der BGH bestätigte sowohl den Schuldspruch als auch die lebenslange Freiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schwere der Schuld. Lediglich bei einer Zusatzstrafe wegen kinderpornographischer Inhalte muss aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung neu verhandelt werden. Auch über die ursprünglich angeordnete Sicherungsverwahrung muss das zuständige Gericht erneut entscheiden.
Aktenzeichen: 2 StR 111/24