Der Bundesgerichtshof wird am 19. November 2024 in drei Verfahren über die Rückzahlung von Kontoführungsentgelten entscheiden, die aufgrund einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel von Sparkassen erhoben wurden.
Hintergrund:
Die Kläger fordern die Rückzahlung von Kontoführungsentgelten, die ihnen ohne aktive Zustimmung zu geänderten Vertragsbedingungen in Rechnung gestellt wurden. Die beklagten Sparkassen stützten sich dabei auf eine Zustimmungsfiktionsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jedoch unwirksam ist.
Prozessverlauf:
Die Landgerichte erkannten zwar die Unwirksamkeit der Klausel an, lehnten jedoch weitgehende Rückzahlungen ab. Sie argumentierten, dass die Kunden die Entgelte nicht innerhalb von drei Jahren beanstandet hätten und daher nur begrenzte Rückforderungen möglich seien. Die Kläger haben gegen diese Entscheidungen Revision eingelegt und wenden sich gegen die Anwendung der sogenannten „Dreijahreslösung.“
Der BGH wird nun über die Revisionen der Kläger verhandeln.