Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten, der an einem brutalen Säureangriff auf einen Manager eines Energieversorgungsunternehmens beteiligt war, verworfen. Der Angeklagte war zuvor vom Landgericht Wuppertal wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden.
Hintergrund:
Im März 2018 verübte der Angeklagte zusammen mit einem Mittäter einen Anschlag auf den Manager, bei dem sie ihm hochkonzentrierte Schwefelsäure ins Gesicht schütteten. Der Angriff führte zu schweren Verätzungen und dauerhaften Entstellungen des Opfers. Das Motiv der Auftraggeber für die Tat blieb ungeklärt.
Der Mittäter wurde bereits 2022 verurteilt, und der Angeklagte konnte 2023 nach einem anonymen Hinweis festgenommen werden.
Entscheidung des BGH:
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung und wies die Revision des Angeklagten ab. Damit ist das Urteil rechtskräftig.