Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Angeklagten abgewiesen, der vom Landgericht Düsseldorf wegen versuchten Mordes und weiterer Straftaten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig. Die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten wurde ebenfalls festgestellt, was eine Mindesthaftdauer von über 15 Jahren ermöglicht.
Die Tat ereignete sich nach Feststellungen des Landgerichts in einer Wohnung im zehnten Stock eines Hochhauses in Düsseldorf, in der der Angeklagte über mehrere Wochen mit dem Leichnam seiner verstorbenen Mutter lebte. Als alarmierte Einsatzkräfte die Wohnung betraten, versteckte sich der Angeklagte und begoss sie mit mindestens vier Litern Benzin, das er mit einem brennenden Lappen entzündete. Durch die Verpuffung erlitten die neun Anwesenden teilweise lebensgefährliche Verbrennungen, die langwierige medizinische Behandlungen erforderlich machten. Vier der Opfer tragen dauerhafte Entstellungen durch Narben.
Der Angeklagte handelte aus Hass auf den Staat und seine Institutionen. Das Landgericht bewertete die Tatmerkmale als „grausam“, „mit gemeingefährlichen Mitteln“ und „aus niedrigen Beweggründen“ und erkannte in Tateinheit auf versuchten Mord und schwere Körperverletzung.
Die Revision des Angeklagten wurde vom 3. Strafsenat des BGH ohne Feststellung von Rechtsfehlern abgewiesen. Der BGH bestätigte, dass die besondere Schwere der Schuld aufgrund der schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Einsatzkräfte und die Nähe zur Tatvollendung gegeben sei. Damit bleibt die lebenslange Haftstrafe rechtskräftig bestehen.