Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision einer ehemaligen Heimerzieherin aus Bonn zurückgewiesen und damit die Verurteilung des Landgerichts Bonn bestätigt. Die Frau wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Hintergrund der Verurteilung
Laut den Feststellungen des Landgerichts Bonn hatte die Angeklagte im Jahr 2021 als Betreuerin einer Jugendhilfeeinrichtung mit einem 14-jährigen Jugendlichen, der ihrer Wohngruppe angehörte, regelmäßig sexuelle Kontakte. Da sie als Bezugsbetreuerin für den Jungen zuständig war, fiel ihr Verhalten unter den strafrechtlichen Schutz des § 174 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen).
BGH verwirft Revision als offensichtlich unbegründet
Der 2. Strafsenat des BGH entschied am 7. Januar 2025, dass die Revision der Angeklagten keine Aussicht auf Erfolg hat und verwarf sie per Beschluss als offensichtlich unbegründet. Damit ist das Urteil des Landgerichts Bonn vom 2. Juli 2024 nun rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Bonn – Urteil vom 2. Juli 2024 – 22 KLs-775 Js 912/21 SE 1/24