icon

Jetzt registrieren

site-icon

Bundesgerichtshof bestätigt weitgehend die Verurteilungen im „BoysTown“-Prozess

BGH weist Revisionen ab – Verurteilungen weitgehend rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2024 die Verurteilungen der Betreiber der kinderpornografischen Plattform „BoysTown“ größtenteils bestätigt. Damit sind die mehrjährigen Haftstrafen sowie die in zwei Fällen angeordnete Sicherungsverwahrung weitgehend rechtskräftig.

Hintergrund: „BoysTown“ als internationales Netzwerk des Missbrauchs

Laut den Feststellungen des Landgerichts Frankfurt am Main betrieben oder unterstützten die Angeklagten die Darknet-Plattform „BoysTown“ zwischen Juni 2019 und April 2021. Diese Plattform diente dem weltweiten Austausch von kinderpornografischem Material, insbesondere mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Jungen. Mit mehr als 400.000 registrierten Nutzern und über einer Million Beiträgen zählte sie zu den größten einschlägigen Plattformen weltweit, bevor sie im April 2021 von den Behörden abgeschaltet wurde.

Revisionsentscheidungen des BGH

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Angeklagten als unzulässig verworfen und die Revisionen der übrigen drei Angeklagten weitgehend abgelehnt. Lediglich in Bezug auf drei Einzelstrafen wurden geringfügige Korrekturen vorgenommen.

Allerdings hatte die Revision teilweise Erfolg hinsichtlich der Einziehungsentscheidung des Landgerichts. Der BGH hat diese Entscheidung aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Fazit: Strafen bleiben bestehen, Einziehungsentscheidung wird überprüft

Die Schuld- und Strafurteile sowie die Maßregelaussprüche sind nun rechtskräftig. Das bedeutet, dass die Angeklagten ihre mehrjährigen Haftstrafen antreten müssen und in zwei Fällen die angeordnete Sicherungsverwahrung bestehen bleibt. Lediglich die Frage der Vermögenseinziehung bedarf noch einer erneuten gerichtlichen Prüfung.
Vorinstanz:

Landgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 6. Dezember 2022 – 5/08 KLs 4881 Js 250066/21 (3/22)

person-icon

MAX MUSTERMANN

Kanzlei XX

Musterstraße 1

99999 Musterstadt

info@M.Mustermann.de

+49 (173) 1234567

arrow-icon

Aktuelles

-Werbung-

WERBEANZEIGE
WERBEANZEIGE
WERBEANZEIGE
WERBEANZEIGE