Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier jugendlicher Angeklagter wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch das Landgericht Detmold bestätigt. Die Angeklagten hatten im Oktober 2023 zusammen mit einem weiteren Mitangeklagten einen 47-jährigen Mann attackiert, der infolge mehrerer Messerstiche verstarb.
Hintergrund:
Die Angeklagten, 14 und 15 Jahre alt, griffen den Geschädigten nach einem Streit körperlich an, wobei sie die Tat filmen und in sozialen Medien verbreiten wollten. Während des Handgemenges stach ein Mitangeklagter dem Opfer viermal in den Oberkörper. Alle Beteiligten nahmen die tödliche Gefahr in Kauf.
Entscheidung des BGH:
Der Bundesgerichtshof sah keinen Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Detmold, das die Jugendlichen zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt hatte. Die Verurteilung ist somit rechtskräftig.