Die Revision eines international tätigen Fotografen von Kindermodels gegen seine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern blieb weitgehend erfolglos. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts, das den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt hatte. Lediglich in einem Fall entfiel die Verurteilung wegen Körperverletzung aufgrund eingetretener Verjährung.
Hintergrund:
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs in vier Fällen verurteilt, in denen er sexuelle Handlungen an präpubertären Jungen vornahm. In anderen Anklagepunkten war der Angeklagte freigesprochen worden, was die Staatsanwaltschaft und ein Nebenkläger anfochten. Diese Freisprüche wurden aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Verurteilung des Angeklagten ist mit der Maßgabe, dass eine Verurteilung wegen Körperverletzung entfällt, nun rechtskräftig.