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BGH bestätigt Urteil gegen Lina E. – Verurteilung wegen linksextremistischer Gewalttaten rechtskräftig

Bundesgerichtshof verwirft Revisionen – Gesamtstrafe von fünf Jahren und drei Monaten bleibt bestehen

Urteil vom 19. März 2025 – 3 StR 173/24

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der linksextremistischen Aktivistin Lina E. gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht (OLG) Dresden weitgehend zurückgewiesen. Auch die Revision des Generalbundesanwalts blieb erfolglos. Mit geringfügigen Änderungen am Schuldspruch bestätigte der BGH das Urteil des OLG, womit die Verurteilung rechtskräftig ist. Lina E. muss eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verbüßen.

Hintergrund: Linksextremistische Gewalt gegen Rechtsextreme

Nach den Feststellungen des OLG Dresden war Lina E. Mitglied einer militanten linksextremistischen Gruppierung mit Schwerpunkt in Leipzig. Die Gruppierung verübte gezielte Angriffe auf Personen aus der rechtsextremen Szene. Dabei wurde mit Schlagwerkzeugen auf die Opfer eingewirkt, teils mit schweren Verletzungen als Folge. Lina E. beteiligte sich aktiv an mehreren dieser Gewalttaten.

Die Anklage stützte sich insbesondere auf den Vorwurf der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen.

BGH-Urteil: Schuldspruch leicht modifiziert, Strafe bleibt bestehen

Sowohl die Verteidigung als auch der Generalbundesanwalt hatten Revision gegen das Urteil des OLG Dresden eingelegt. Während die Verteidigung inhaltliche Mängel im Schuldspruch geltend machte, bemängelte der Generalbundesanwalt, dass Lina E. in einem Fall freigesprochen wurde und nicht als Rädelsführerin der Gruppierung eingestuft worden war.

Der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des BGH überprüfte das Urteil umfassend und nahm eine geringfügige Änderung des Schuldspruchs vor. Diese ergab sich aus einer neueren Rechtsprechung des BGH zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher Beteiligung an kriminellen oder terroristischen Vereinigungen. Die verhängte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten blieb jedoch unverändert bestehen.

Die Revision des Generalbundesanwalts wurde vollständig verworfen. Der BGH bestätigte, dass der Freispruch in einem Anklagepunkt rechtsfehlerfrei war und dass das OLG Dresden zurecht von einer Rädelsführerschaft Lina E.s abgesehen hatte. Zwar habe sie eine herausgehobene Stellung innerhalb der Gruppierung gehabt, doch sei nicht ausreichend belegt, dass sie maßgeblichen Einfluss auf deren Struktur und Aktivitäten hatte.

Rechtskräftige Verurteilung beendet jahrelangen Prozess

Mit der Entscheidung des BGH ist das Strafverfahren gegen Lina E. endgültig abgeschlossen. Das Urteil setzt ein klares Signal gegen linksextremistische Gewalt und betont zugleich die rechtsstaatliche Differenzierung in der Bewertung strafrechtlicher Verantwortung innerhalb extremistischer Gruppierungen.

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MAX MUSTERMANN

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