Beschluss vom 6. März 2025 – 6 StR 595/24
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat am 6. März 2025 die Revision eines Angeklagten verworfen, der zuvor vom Landgericht Halle wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war.
Damit ist das Urteil vom 23. Mai 2024 nun rechtskräftig.
Heimtückischer Angriff auf offener Straße
Laut den Feststellungen des Schwurgerichts hatte der Angeklagte am 31. Oktober 2023 den neuen Lebensgefährten seiner früheren Ehefrau auf einem abgelegenen Feldweg in der Gemarkung Sietzsch aufgelauert. Er nutzte einen Moment der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers aus und tötete ihn mit drei Schlägen auf den Kopf – mutmaßlich mit einem bis heute nicht identifizierten Tatwerkzeug.
Das Gericht wertete die Tat als heimtückisch begangenen Mord gemäß § 211 Absatz 2 StGB.
Die juristische Überprüfung durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
Der Fall verdeutlicht einmal mehr die Konsequenzen besonders grausamer und planvoll ausgeführter Gewalttaten – mit der nun rechtskräftig bestätigten lebenslangen Freiheitsstrafe.