Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat mit Beschluss vom 20. März 2025 (Az.: 6 StR 609/24) die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam verworfen. Damit ist das Urteil vom 11. Juni 2024 rechtskräftig.
Das Landgericht Potsdam hatte den Mann unter anderem wegen zwölf Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie eines weiteren Falles des sexuellen Missbrauchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts missbrauchte der Angeklagte über mehrere Jahre hinweg seine im Jahr 2010 geborene leibliche Tochter. Die Taten begannen im Jahr 2018 und dauerten bis zur Aufdeckung im Jahr 2023 an. Besonders schwerwiegend wertete das Landgericht, dass der Mann mehrere Übergriffe in den Jahren 2022 und 2023 mit seinem Mobiltelefon filmte.
Die vom Angeklagten eingelegte Revision blieb erfolglos: Der Bundesgerichtshof stellte keinen Rechtsfehler zu seinen Lasten fest. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.
Rechtlicher Hintergrund:
Die Verurteilung erfolgte unter anderem auf Grundlage des § 176c Strafgesetzbuch (StGB) – Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, der eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vorsieht, wenn der Täter volljährig ist und besonders schwere Handlungen an einem Kind vornimmt.
Vorinstanz:
Landgericht Potsdam – Urteil vom 11. Juni 2024 (Az.: 22 Ks 24/23)
Entscheidung des BGH:
Beschluss vom 20. März 2025 – 6 StR 609/24