Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 20. März 2025 (Az. 6 StR 250/24) die Revision eines Schwimmlehrers gegen ein Urteil des Landgerichts Neubrandenburg als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Landgericht Neubrandenburg hatte den Angeklagten am 4. Dezember 2023 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs in weiteren 13 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte zwischen Mitte 2018 und Frühjahr 2021 in 16 Fällen sexuelle Übergriffe an einem Jungen, geboren im Jahr 2007, und in einem weiteren Fall an einem Jungen, geboren 2008, vorgenommen. Beide Kinder befanden sich im schulpflichtigen Alter. Die Taten wurden über einen längeren Zeitraum hinweg begangen.
Der 6. Strafsenat des BGH in Leipzig prüfte die vom Angeklagten eingelegten Rügen hinsichtlich angeblicher Verletzungen formellen und materiellen Rechts. Die Revision hatte jedoch keinen Erfolg: Der BGH stellte fest, dass das Urteil des Landgerichts weder Verfahrens- noch Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist. Somit bleibt die Entscheidung des Landgerichts in vollem Umfang bestehen.
Das Verfahren ist damit abgeschlossen. Das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 4. Dezember 2023 (Az. 23 KLs 6/22 jug) ist rechtskräftig.