Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Beschuldigten gegen seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verworfen. Das Landgericht Berlin hatte den damals 47-jährigen Mann am 8. Januar 2024 aufgrund seiner psychischen Erkrankung verurteilt, nachdem er mehrere Straftaten begangen hatte, darunter Angriffe auf Justizvollzugsbeamte und Sicherheitsmitarbeiter.
Hintergrund:
Der Beschuldigte hatte während einer Ersatzfreiheitsstrafe unter anderem einen Justizvollzugsbeamten mit einer umfunktionierten Rasierklinge angegriffen. Weitere Straftaten verübte er aus fremdenfeindlichen und homophoben Motiven. Das Landgericht stellte fest, dass der Mann aufgrund seiner psychischen Erkrankung in allen Fällen schuldunfähig war.
Der BGH bestätigte das Urteil des Landgerichts, das nun rechtskräftig ist.