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Strafausspruch nach Gasexplosion aufgehoben, Schuldspruch bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch gegen einen Angeklagten, der wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässigem Herbeiführen einer Gasexplosion verurteilt wurde, bestätigt. Der Strafausspruch wurde jedoch aufgehoben.

Hintergrund:

Der Angeklagte hatte Anfang 2023 bei der Verlegung einer Glasfaserleitung eine Erdgasleitung durchbohrt, ohne diese freizulegen. Nach einem Gasgeruch informierte er nicht den Gasnetzbetreiber, was letztlich zu einer Explosion führte, bei der ein Gebäude zerstört, eine Person getötet und eine weitere verletzt wurde.

Entscheidung des BGH:

Während der Schuldspruch des Landgerichts bestätigt wurde, hat der Bundesgerichtshof den Strafausspruch aufgehoben, da rechtliche Fehler vorlagen. Eine andere Strafkammer des Landgerichts wird nun eine neue Strafe festsetzen.

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MAX MUSTERMANN

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