Der Bundesgerichtshof wird am 19. Dezember 2024 erneut darüber verhandeln, ob Verbraucherschutzverbände Verstöße gegen das Datenschutzrecht durch Klagen vor Zivilgerichten verfolgen können. Dabei geht es um die Frage, ob datenschutzrechtliche Verstöße eines sozialen Netzwerks wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründen.
Hintergrund:
Der Kläger, ein Verbraucherverband, verklagte Meta Platforms Ireland (vormals Facebook), da das soziale Netzwerk im „App-Zentrum“ Nutzer unzureichend über die Erhebung und Verwendung ihrer Daten informierte. Meta nutzte eine Zustimmungsfiktionsklausel, um auf personenbezogene Daten der Nutzer zuzugreifen, was der Kläger als unzulässig erachtete.
Vorinstanzen:
Das Landgericht und Berufungsgericht gaben dem Kläger recht. Meta legte Revision ein. Nach zwei Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verhandelt der BGH nun, ob Verbraucherschutzverbände solche Klagen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verfolgen dürfen.