Beschluss vom 20. Februar 2025 – 6 StR 335/24
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revision eines Bürgermeisters aus dem Allgäu verworfen, der wegen Betrugs im Zusammenhang mit dem staatlichen „Pflegerettungsschirm“ verurteilt worden war. Damit ist das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 10. Januar 2024 rechtskräftig.
Hintergrund des Falls
Der Angeklagte war als Verantwortlicher einer Pflegeeinrichtung tätig und hatte zwischen August 2020 und Mai 2022 unrechtmäßig Corona-Hilfen in Höhe von über einer Million Euro beantragt und erhalten. Um Rückforderungen der Pflegekasse zu verhindern, legte er gefälschte Belege vor.
Das Landgericht verurteilte ihn wegen:
(Gewerbsmäßigen) Betrugs,
Versuchten Betrugs,
Fälschung beweiserheblicher Daten und
Untreue
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.
Entscheidung des BGH
Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil und stellte keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest – mit Ausnahme einer geringfügigen Korrektur des Schuldspruchs. Damit bleibt die Strafe bestehen.
Vorinstanz
Landgericht Nürnberg-Fürth – Urteil vom 10. Januar 2024 – 12 KLs 102 Js 10374/22
Relevante Strafvorschriften
§ 263 StGB (Betrug) – Täuschung zur Erlangung eines Vermögensvorteils
§ 266 StGB (Untreue) – Missbrauch oder Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten
§ 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) – Manipulation elektronischer Daten zur Täuschung im Rechtsverkehr
Karlsruhe, den 13. März 2025