Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung Hizb Allah (Hisbollah) zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg bleibt damit im Wesentlichen bestehen, lediglich der Schuldspruch wurde geringfügig geändert.
Hintergrund der Verurteilung
Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts hatte sich der aus dem Libanon stammende Angeklagte spätestens im Jahr 1991 der Hizb Allah angeschlossen. Anfangs war er im Bereich der Jugendarbeit tätig, übernahm jedoch ab 2016 als „Reisescheich“ eine führende Rolle in Norddeutschland. Zu seinen Aufgaben zählten:
Betreuung libanesischer Auslandsvereine
Übermittlung von Nachrichten zwischen Kadern der Organisation
Sicherstellung des Einflusses der Hizb Allah in den Vereinen
BGH bestätigt Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil auf Grundlage der Revision des Angeklagten und stellte fest, dass keine Rechtsfehler zu dessen Nachteil vorliegen. Lediglich eine Klarstellung des Schuldspruchs wurde vorgenommen. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.
Vorinstanz:
Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg – Urteil vom 28. Juni 2024 – 8 St 2/23