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BGH hebt Verurteilung wegen Totschlags auf, bestätigt jedoch Verurteilung wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Arztes wegen Totschlags aufgehoben, während die Verurteilung wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen bestätigt wurde. Das Landgericht Essen hatte den Arzt wegen zweier separater Fälle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Hintergrund:

Der Angeklagte, ein Arzt auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Essen während der zweiten Corona-Welle 2020, verabreichte drei schwerkranken Corona-Patienten Medikamente, die deren sofortigen Tod herbeiführten. Das Landgericht Essen verurteilte ihn zunächst wegen Totschlags und versuchten Totschlags in zwei Fällen.

Entscheidung des BGH:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil vom 29. Juni 2022, das ihn wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen verurteilte, wurde abgewiesen und ist damit rechtskräftig. Das Urteil wegen Totschlags vom 3. November 2021 wurde jedoch aufgehoben, da der Kausalzusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Tod nicht ausreichend belegt war. Dieses Verfahren muss nun neu verhandelt werden.

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MAX MUSTERMANN

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