Der Bundesgerichtshof verhandelt am 24. Oktober 2024 über die Haftung eines Autowaschanlagenbetreibers für die Beschädigung eines Fahrzeugs während eines Waschvorgangs. Der Kläger verlangt Schadensersatz, nachdem der Heckspoiler seines Fahrzeugs in der Waschanlage abgerissen wurde.
Hintergrund:
Der Kläger hatte sein Fahrzeug im Juli 2021 in eine von der Beklagten betriebene Portalwaschanlage gefahren, wo der serienmäßige Heckspoiler während des Waschvorgangs beschädigt wurde. Er verlangt von der Beklagten Schadensersatz in Höhe von 3.219,31 €, einschließlich Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung und weiteren Aufwendungen.
Vorinstanzen:
Das Amtsgericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht hob das Urteil jedoch auf und wies die Klage ab. Es argumentierte, dass der Betreiber der Waschanlage nicht für den Schaden verantwortlich sei, da keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden konnte. Der Kläger geht nun in Revision und fordert die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.