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Verurteilung eines islamistischen Einzeltäters wegen Vorbereitung eines Giftanschlags rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines islamistischen Einzeltäters gegen seine Verurteilung wegen Vorbereitung eines Giftanschlags in Deutschland verworfen. Das Landgericht Dortmund hatte den Angeklagten am 23. November 2023 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Hintergrund:

Der Angeklagte, ein 2015 als minderjähriger Flüchtling aus dem Iran eingereister Mann, radikalisierte sich in Deutschland und plante Ende 2022 einen Giftanschlag mit Cyanid, um möglichst viele Menschen zu töten. Er hatte über das Internet Kontakt zu Mitgliedern des „Islamischen Staates“ aufgenommen und sich eine Anleitung zur Herstellung von Cyanid beschafft. Obwohl die von ihm erworbenen Materialien zur Giftherstellung ungeeignet waren, hielt das Landgericht dies für strafrechtlich irrelevant.

Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof bestätigte die Rechtmäßigkeit des Urteils. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

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MAX MUSTERMANN

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