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BGH lässt Anklage gegen rechtsextreme Kampfsportgruppe zu – Verfahren vor Thüringer OLG eröffnet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anklage des Generalbundesanwalts gegen eine mutmaßlich rechtsextreme Kampfsportgruppe zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Thüringer Oberlandesgericht (OLG) eröffnet. Die Entscheidung fiel am 6. Februar 2025 durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des BGH.

Hintergrund des Verfahrens:
Dem Generalbundesanwalt zufolge sollen zwei der drei Angeklagten Mitglieder sowohl einer kriminellen als auch einer terroristischen Vereinigung gewesen sein. Dem dritten Angeklagten wird vorgeworfen, diese Gruppierung mehrfach unterstützt zu haben. Das Thüringer OLG hatte ursprünglich nur einen hinreichenden Tatverdacht für die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gesehen, jedoch den Vorwurf der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung abgelehnt.

Entscheidung des BGH:
Auf die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts hin hat der BGH diese Entscheidung aufgehoben. Der Senat sah ausreichende Anhaltspunkte für eine terroristische Vereinigung gegeben und verwies das Verfahren an einen anderen Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts. Die BGH-Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass die Gruppe gezielt gewalttätige Angriffe auf missliebige Personen verübte, um als selbst ernannte „Ordnungsmacht“ in einem Stadtgebiet aufzutreten. Zudem bestand eine überregionale Vernetzung mit anderen rechtsradikalen Gruppen in sieben Bundesländern, eine zunehmende Bewaffnung und der Versuch, halbautomatische Schusswaffen herzustellen.

Ausblick:
Das Thüringer Oberlandesgericht wird nun die Hauptverhandlung anberaumen. Dabei wird zu klären sein, inwieweit sich die Vorwürfe der Anklage bestätigen und welche Konsequenzen den Angeklagten drohen.

Vorinstanz:
Thüringer Oberlandesgericht – Beschluss vom 19. Dezember 2024 – 3 St 2 BJs 153/23

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MAX MUSTERMANN

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