Am 22. August 2024 verhandelt der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts München II. Das Landgericht hatte eine Angeklagte vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.
Hintergrund:
Die Angeklagte hatte in einem Schreiben an das Finanzamt den Holocaust geleugnet. Das Landgericht München II urteilte jedoch, dass dies nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle, da das Schreiben nur an die Sachbearbeiter des Finanzamts gerichtet war und kein öffentliches Verbreiten im Sinne von § 130 StGB vorliege.
Revision:
Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, da sie den Freispruch als rechtlich fehlerhaft ansieht. Die Hauptverhandlung zur Revision findet am 22. August 2024 in Karlsruhe statt.