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Verurteilung einer ehemaligen KZ-Angestellten im Fall Stutthof rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer 99-jährigen ehemaligen Zivilangestellten der SS, die wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen verurteilt wurde, verworfen. Die Frau war als Stenotypistin in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof tätig und erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe von zwei Jahren.

Hintergrund:

Die Angeklagte war im Alter von 18 und 19 Jahren im Konzentrationslager Stutthof beschäftigt und unterstützte durch ihre Arbeit die Durchführung systematischer Morde an den Häftlingen. Ihre Tätigkeit war für den Lagerbetrieb und die Verbrechen der SS von zentraler Bedeutung.

Entscheidung des BGH:

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Itzehoe, das die Angeklagte wegen ihrer bewussten Unterstützung der Haupttäter verurteilt hatte. Die Revision wurde abgewiesen, und die Verurteilung ist nun rechtskräftig.

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MAX MUSTERMANN

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