Der Bundesgerichtshof hat zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Kfz-Zulassungsstelle in Wiesloch sowie einen Unternehmer vom Verdacht der Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt freigesprochen. Das Landgericht hatte sie zuvor wegen Anstiftung zur Falschbeurkundung und unbefugter Erhebung personenbezogener Daten verurteilt.
Hintergrund:
Die Angeklagten wurden beschuldigt, im Zusammenhang mit der Vergabe von Kurzzeitkennzeichen und der Manipulation von Zulassungsdokumenten im Kfz-Zulassungswesen Straftaten begangen zu haben. Die beiden Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle waren in die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen für Autos involviert, die nicht den rechtlichen Anforderungen entsprachen. Der Unternehmer war wegen der Anstiftung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten sowie zur Falschbeurkundung verurteilt worden.
Entscheidung des BGH:
Der BGH hob den Vorwurf der Falschbeurkundung auf, da das Erstzulassungsdatum eines Fahrzeugs nicht als Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde im Sinne des § 348 StGB gilt. Die Verurteilung des Unternehmers wegen der unbefugten Erhebung personenbezogener Daten bleibt jedoch bestehen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.